Rechtsprechung
BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 02.11.1977 - 4 Sa 675/76
- BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Papierfundstellen
- BAGE 37, 58
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75
Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden - …
Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten, sind in der Regel freie Mitarbeiter (im Anschluß an BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).Mit diesen Kursleitern schließt der Träger der Volkshochschule jeweils auf ein oder zwei Semester befristete Verträge (ein Muster dieses Vertrages ist im Urteil des Senats vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, abgedruckt).
Das Berufungsgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat für die Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten in seinem Urteil vom 26. Januar 1977 (AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) aufgestellt hatte.
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde deshalb in unzulässiger Weise umgangen (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - [demnächst] AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - zur Befristung im Arbeitsverhältnis vgl. BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II C 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 33 und 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende …
Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Insofern unterscheiden sich die Volkshochschuldozenten von Lehrern an allgemeinbildenden Schulen, die gerade wegen dieser beachtlichen zeitlichen Bindung Arbeitnehmer sein können (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [Bl. 2] mit zust. Anm. von Söllner). - BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter …
Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde deshalb in unzulässiger Weise umgangen (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - [demnächst] AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - zur Befristung im Arbeitsverhältnis vgl. BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II C 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 33 und 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein wichtiges Indiz für ein Arbeitsverhältnis darin gesehen, daß der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen konnte, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen mußte oder weil sie verpflichtet war, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).Nur dadurch und nicht durch die Festlegung des zu behandelnden Stoffes kann eine persönliche Abhängigkeit entstehen (vgl. BAGE 37, 58, 61 f. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 b der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 4 b der Gründe).
Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 4 c der Gründe).
Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen auf die sachliche Berechtigung eines freien Mitarbeiterverhältnisses abgestellt und in diesem Zusammenhang auf die Abhängigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der Volkshochschulen hingewiesen (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 3 der Gründe, und BAGE 37, 58, 63 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe), so daß die Ausführungen der Arbeitgeberin nahegelegen haben.
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Soweit sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an Volkshochschulen beruft, verkennt sie, daß es sich hierbei in der Regel um freie Mitarbeiter handelt (vgl. BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
Dagegen sind Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe).aa) Auf ein Arbeitsverhältnis deutet es hin, wenn der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen kann, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen muß oder weil sie verpflichtet ist, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu II 4 b der Gründe).
Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 4 c der Gründe).
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
a) Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, und Musikschullehrer auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81
Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten
Dabei sind die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Der Senat hat diesen Umstand schon in den Urteilen vom 26. Januar 1977 (AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) und vom 23. September 1981 (AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) als für die Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten unerheblich bezeichnet.
Schließlich kann es entgegen der Auffassung des Klägers nicht darauf ankommen, ob er von einem privatrechtlichen Verein beschäftigt wurde (vgl. den Tatbestand in BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) oder ob eine Stadtgemeinde oder ein Land die Volkshochschulen aus Steuermitteln finanziert (vgl. insoweit BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
Dagegen kann sich ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde in unzulässiger Weise umgangen (vgl. auch insoweit das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Senats AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu III der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91
Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der …
Dagegen sind Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe).Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein wichtiges Indiz für ein Arbeitsverhältnis darin gesehen, daß der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen konnte, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen mußte oder weil sie verpflichtet war, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu II 4 b der Gründe).
Eine persönliche Abhängigkeit kann erst entstehen, wenn die Bildungseinrichtung nicht nur den zu behandelnden Unterrichtsstoff festlegt und für die Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben sorgt, sondern methodische und didaktische Anweisungen zur Gestaltung des Unterrichts erteilt (vgl. BAGE 37, 58, 61 f. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 b der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 EGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 4 b der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O., zu E II 4 c aa der Gründe und BAG Urteil vom 13. November 1991, a.a.O., zu III 5 d bb der Gründe).
Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 4 c der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O., zu B II 4 e der Gründe, und BAG Urteil vom 13. November 1991, a.a.O., zu III 5 f der Gründe).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00
Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin
Für die Vergütung der Klägerin ergibt sich entgegen ihrer Auffassung nichts aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Volkshochschullehrern (vgl. nur BAG 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 13; 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - BAGE 37, 58; 25. August 1982 - 5 AZR 7/81 - BAGE 39, 329, 333 f.; 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62, 68 ff.; 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 79, zu II 3 der Gründe). - BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
Betriebsbedingte
Entscheidend für die Einordnung sind die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (BAG, Urteil vom 26.1.1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [zu I 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 23.9.1981 - 5 AZR 284/78 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 15.4.1982 - 2 AZR 1111/79 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 58/91
Bewertung des Arbeitnehmerstatus anhand der Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit …
Dagegen sind Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe).Auf ein Arbeitsverhältnis deutet es hin, wenn der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen kann, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen muß oder weil sie verpflichtet ist, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer.
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 188/91
Arbeitnehmerstatus eines Dozenten für VHS-Abschlusskurse - Grad der persönlichen …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 189/91
Arbeitnehmerstatus eines VHS-Dozenten in Schulabschlusskursen - Sachlicher Grund …
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer
- LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94
Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien …
- BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 14/81
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 446/91
- BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89
Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis …
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 195/91
Arbeitnehmerstatus - VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Streit über das …
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
- BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 48/81
- BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 300/81
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98
Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …
- BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 89/89
Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers - Grad der Selbstständigkeit …
- BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 311/89
Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers - …
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86
Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der …
- BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
Qualifizierung eines Lehrers an einer städtischen Musikschule als Arbeitnehmer …
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 273/90
Anforderungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Abgrenzungskriterien …
- BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines …
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers …
- LAG Hamm, 07.03.2002 - 17 Sa 1590/01
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zu freiem …
- LAG Köln, 27.01.1995 - 13 Sa 524/94
Arbeitnehmerüberlassung: Fremdfirmeneinsatz - Zulässigkeit
- LAG Hamm, 21.06.1994 - 7 (5) Sa 383/94
Fahrtkosten; Erstattungsanspruch; Wochenendheimfahrt; Heimfahrt; Fahrpreis; …
- ArbG Herne, 02.06.2016 - 4 Ca 388/16
Feststellungsklage betreffend das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Berlin, 03.06.1986 - 3 Sa 27/86
Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile im Falle der …
- LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98
Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person
- BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 422/84
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 850/95
Status einer Lehrkraft - Die Arbeitnehmereigenschaft - Begründung eines …
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 383/91
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 381/91
- LAG Köln, 03.02.1995 - 13 Sa 964/94
Arbeitsgericht: Vorabverfahren bei Statusklage; Arbeitnehmereigenschaft: Detektiv
- LAG Köln, 03.02.1995 - 13 (1) Sa 965/94
Arbeitsgericht: Rechtsweg - Vorabverfahren - unzutreffende Form der Entscheidung; …
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 382/91
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 380/91
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 723/85
Kündigungsschutz eines nebenberuflich tätigen Lehrers - Anwendbarkeit des …
- BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 84/83
- LAG Köln, 19.02.1999 - 11 Sa 852/98
Verstoß einer ordentlichen Kündigung gegen ein Verbotsgesetz
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 379/91
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 272/83
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 378/91
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 273/83
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 325/82
- LAG Düsseldorf, 16.06.1982 - 6 Sa 1613/81
- BAG, 26.01.1982 - 1 ABR 45/80
- LAG Düsseldorf, 16.06.1982 - 6 (13) Sa 150/82