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   BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78   

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https://dejure.org/1981,478
BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78 (https://dejure.org/1981,478)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1981 - 5 AZR 284/78 (https://dejure.org/1981,478)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 (https://dejure.org/1981,478)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 58
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
    Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten, sind in der Regel freie Mitarbeiter (im Anschluß an BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Mit diesen Kursleitern schließt der Träger der Volkshochschule jeweils auf ein oder zwei Semester befristete Verträge (ein Muster dieses Vertrages ist im Urteil des Senats vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, abgedruckt).

    Das Berufungsgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat für die Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten in seinem Urteil vom 26. Januar 1977 (AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) aufgestellt hatte.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
    Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde deshalb in unzulässiger Weise umgangen (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - [demnächst] AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - zur Befristung im Arbeitsverhältnis vgl. BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II C 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 33 und 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
    Insofern unterscheiden sich die Volkshochschuldozenten von Lehrern an allgemeinbildenden Schulen, die gerade wegen dieser beachtlichen zeitlichen Bindung Arbeitnehmer sein können (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [Bl. 2] mit zust. Anm. von Söllner).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78
    Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und der Kündigungsschutz werde deshalb in unzulässiger Weise umgangen (vgl. Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - [demnächst] AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - zur Befristung im Arbeitsverhältnis vgl. BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II C 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 33 und 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein wichtiges Indiz für ein Arbeitsverhältnis darin gesehen, daß der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen konnte, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen mußte oder weil sie verpflichtet war, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).

    Nur dadurch und nicht durch die Festlegung des zu behandelnden Stoffes kann eine persönliche Abhängigkeit entstehen (vgl. BAGE 37, 58, 61 f. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 b der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 4 b der Gründe).

    Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 4 c der Gründe).

    Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen auf die sachliche Berechtigung eines freien Mitarbeiterverhältnisses abgestellt und in diesem Zusammenhang auf die Abhängigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der Volkshochschulen hingewiesen (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 3 der Gründe, und BAGE 37, 58, 63 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe), so daß die Ausführungen der Arbeitgeberin nahegelegen haben.

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Soweit sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an Volkshochschulen beruft, verkennt sie, daß es sich hierbei in der Regel um freie Mitarbeiter handelt (vgl. BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Dagegen sind Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 39, 329 AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe).

    aa) Auf ein Arbeitsverhältnis deutet es hin, wenn der Schulträger außerhalb der Unterrichtszeit über die Arbeitskraft des Dienstverpflichteten verfügen kann, entweder weil die Lehrkraft an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen teilnehmen muß oder weil sie verpflichtet ist, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, etwa bei Betriebspraktika und Vergabe von Lehrmitteln mitzuwirken sowie Pausenaufsicht zu führen (vgl. u.a. BAGE 37, 58, 61 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 a der Gründe; BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 273/90 -, n.v., zu II 4 b der Gründe).

    Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 4 c der Gründe).

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